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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr SN/TH

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1Der Freistaat Sachsen verpflichtet sich, die Arbeitskräfte des Kinderkurheims in Pausa zu übernehmen, sofern sie bei Inkrafttreten des Vertrages im Dienst des Landes Thüringen stehen und die Arbeitsverhältnisse über diesen Tag hinaus andauern.
2Die Festlegung der Liste des zu übernehmenden Personals bleibt einer späteren Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 2 Abs. 8 des Staatsvertrages vorbehalten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25